Kein Jobverlust im Winter!

Das Saison-Kurzarbeitergeld unterstützt witterungsabhängige Branchen

Unternehmen im Baugewerbe, Betriebe im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, die Dachdecker und die Gerüstbauer stehen jedes Jahr vor den gleichen Herausforderungen: Frost und Schnee, Regen und Sturm führen zu saisonbedingten Arbeitsausfällen und nicht selten wird gut ausgebildetes und eingearbeitetes Personal in die Arbeitslosigkeit entlassen. Das muss nicht sein, denn für diese Unternehmen besteht die Möglichkeit, das Saison-Kurzarbeitergeld (kurz: Saison-Kug) sowie die sogenannten ergänzenden Leistungen in Anspruch zu nehmen.

 

Das Saison-Kug wird in der Schlechtwetterperiode vom 1. Dezember bis zum 31. März gezahlt. Dabei wird die Leistung bereits ab der ersten Ausfallstunde gewährt. Die betroffenen Arbeitnehmenden erhalten das Saison-Kug in der Höhe des sonst gezahlten Arbeitslosengeldes, bleiben aber weiterhin bei ihren Betrieben angestellt. Verbessern sich die Witterungsbedingungen und ist dadurch wieder eine kurzfristige Arbeitsaufnahme möglich, kann die Weiterbeschäftigung unkompliziert und ohne langwierige Personalsuche erfolgen.

 

„Haben Sie schon mal darüber nachgedacht, die Zeit der Kurzarbeit oder die beschäftigungsärmere Winterzeit für die Weiterbildung zu nutzen? Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Qualifizierung gefördert werden. Gerne berät der Arbeitgeber-Service Sie zu den Möglichkeiten“, bietet Markus Dusch, Chef der Arbeitsagentur Lübeck, Unternehmen an.

 

Interessierte Unternehmen können einfach ihre persönlichen Ansprechpartner*innen bei der Arbeitsagentur kontaktieren oder die gebührenfreie Service-Rufnummer 0800 4 5555 20 nutzen. Informationen bietet auch das Internet unter www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/saison-kurzarbeitergeld.

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