Bei Arbeitsaufnahme die Agentur für Arbeit benachrichtigen!

Groß ist die Freude über den neuen Arbeitsplatz. Aber weiß auch die Agentur für Arbeit Bescheid? Viele Arbeitslose vergessen leider die Arbeitsagentur umgehend zu benachrichtigen.

Dann beginnt vermeidbarer Ärger: Das zu viel gezahlte Arbeitslosengeld muss erstattet werden. Außerdem - und dazu ist die Agentur für Arbeit verpflichtet - wird geprüft, ob eine Ordnungswidrigkeit wegen „Verletzung der Anzeigepflicht“ vorliegt und möglicherweise ein Bußgeld gezahlt werden muss. Ein aufwendiger Papierkrieg, zum Leidwesen der Betroffenen und der Agentur für Arbeit.

Die Agentur für Arbeit Lübeck rät Arbeitslosen daher, eine Arbeitsaufnahme so schnell wie möglich mitzuteilen, damit die Freude über den neuen Arbeitsplatz ungetrübt bleibt.
Das kann ganz unkompliziert online unter www.arbeitsagentur.de/eservices oder telefonisch unter der kostenfreien Hotline 0800 4 5555 00 erfolgen.
Bezieher von Arbeitslosengeld II melden die Arbeitsaufnahme ihrem zuständigen Jobcenter.

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