Lübecker Hansedokumente sollen UNESCO-Welterbe werden

17 Quellen aus elf internationalen Archiven nominiert – Entscheidung zum Jahresende 2022 erwartet

Eines der nominierten Dokumente, Prachtvoller Privilegienbrief des englischen Königs Eduard VI. für die hansischen Kaufleute (AHL, 7.1-3.1 Anglicana 275)

Endlich ist es soweit – Hansedokumente aus dem Stadtarchiv sind als UNESCO-Weltdokumentenerbe nominiert! Fristgerecht zum 30. November 2021 hat die Deutsche UNESCO-Kommission den Lübecker Antrag in Paris eingereicht. Im Frühjahr berät nun ein wissenschaftliches Gremium der UNESCO über die eingegangenen Vorschläge und bis zum Jahresende 2022 erfolgt dann die endgültige Entscheidung des UNESCO-Exekutivrats.

Die Lübecker Archivar:innen rechnen sich gute Chancen aus, ist der Antrag doch ein internationales Gemeinschaftsprojekt und somit ganz im Sinne der UNESCO. So ermöglichen einzigartige Quellen die Geschichte der Menschheit völkerverbindend ins Bewusstsein zu rufen, zu erhalten und werden für die Öffentlichkeit zugänglich. In einem dreijährigen Prozess hat das Archiv der Hansestadt Lübeck zusammen mit zahlreichen Experten aus ganz Nord- und Osteuropa 17 Dokumente oder Dokumentengruppen ausgewählt und beschrieben, wie diese das Wesen, die Entwicklung und den Einfluss der Hanse exemplarisch verdeutlichen. Sie reichen von einem Handelsvertrag mit dem Fürsten von Nowgorod aus dem Jahr 1191 bis hin zu Gerichtsprotokollen des Handelskontors in Bergen von 1759. Die 17 nominierten Quellen werden heute in elf Archiven und Bibliotheken in Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Lettland und Polen verwahrt, sechs davon im Lübecker Archiv.

Bereits seit 2015 bereitet das Archiv der Hansestadt (AHL) den Antrag auf Registrierung von herausragenden Quellen zur Geschichte der Hanse als UNESCO-Weltdokumentenerbe (Memory of the World) vor. Dann, 2017, gab das Deutsche UNESCO-Komitee in Bonn nach seiner jährlichen Sitzung bekannt, dass die Bundesrepublik Deutschland Hansequellen aus dem Archiv der Hansestadt Lübeck für das UNESCO-Register „Dokumente der Menschheit“ vorschlagen wird. Mit einem endgültigen Beschluss wurde Anfang 2019 gerechnet. Doch politische Komplikationen um Nominierungen aus verschiedenen ostasiatischen Ländern stoppte das gesamte UNESCO-Programm. Erst jetzt, nach einem langwierigen Reformprozess, werden im kommenden Jahr wieder Dokumente als Memory of the World gekürt.

Hintergrund

Das UNESCO-Weltregister "Memory of the World" ist ein weltumspannendes digitales Netzwerk mit ausgewählten herausragenden Dokumenten: wertvollen Buchbeständen, Handschriften, Partituren, Unikaten, Bild-, Ton- und Filmdokumenten. Das Register umfasst 348 Dokumente aus aller Welt, darunter die 21 Thesen der Solidarnosc, die Kolonialarchive Benins, Senegals und Tansanias, die Sammlung indigener Sprachen in Mexiko, die Archive des Warschauer Ghettos, das älteste noch erhaltene Manuskript des Korans "Mushaf von Othman" aus Usbekistan sowie als erstes Zeugnis des Buchdrucks die Göttinger Gutenberg-Bibel und dem koreanischen Frühdruck Jikji (Anthologie der Zen-Lehre). Ziel ist es, dokumentarische Zeugnisse von außergewöhnlichem Wert in Archiven, Bibliotheken und Museen zu sichern und auf neuen informationstechnischen Wegen zugänglich zu machen. (Quelle: unesco.de)

Weitere Informationen zum UNESCO-Programm und zum deutschen Weltdokumentenerbe sind online abrufbar unter https://www.unesco.de/kultur-und-natur/weltdokumentenerbe.

Der Lübecker Antrag kann in Kurzform eingesehen werden unter www.luebeck.de/stadtleben/kultur/stadtarchiv.

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