Gutscheine statt Rückzahlung

Beschluss der Bundesregierung zu Reisen und Veranstaltungen schwächt Verbraucherrechte

Die aktuelle Erwartung der Bundesregierung an die EU schafft große Verunsicherung. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) lehnt die Pläne ab, Verbraucher*innen ihr Recht auf Rückzahlung bereits gezahlter Beträge zu nehmen.

Die Bundesregierung fordert von der EU, für eine einheitliche europaweite Regelung für die Reisebranche zu sorgen. Nach Vorstellungen der Bundesregierung sollen Verbraucher nach stornierten Reisen und abgesagten Veranstaltungen im Zuge der Coronakrise statt einer Rückzahlung so genannte Gutscheine erhalten. Die neue Regelung soll offenbar rückwirkend durchgesetzt werden und für Reiseleistungen und Veranstaltungstickets gelten, die vor dem 8. März 2020 gekauft wurden und aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden. Bei Verbraucher*innen löst diese geplante Änderung des bisher geltenden Rechts große Verunsicherung aus. Die VZSH teilt das Urteil von Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), der hinter dem Begriff „Gutscheine“ in Wirklichkeit zinslose Zwangskredite für Unternehmen auf Kosten der betroffenen Kunden sieht.

Verbraucher mussten Vorkasse leisten
Die Bundesregierung ignoriert, dass Menschen häufig mehrere Monate in Vorleistung gegangen sind. Reisegesellschaften haben dieses Geld aber scheinbar nicht treuhänderisch verwaltet, sondern anderweitig genutzt, ohne wesentliche Gegenleistungen erbracht zu haben. Die Reisebranche ist eine der wenigen Branchen, die üblicherweise lange vor der eigentlichen Leistungserbringung Vorkasse erwartet. In der aktuellen Krise zeigt sich die Schwäche dieses Geschäftsgebarens, denn die Verbraucher tragen das Ausfallrisiko des Reiseunternehmens.

Viele Menschen sind dringend auf ihr Geld angewiesen
Bislang gilt, dass Anbieter bereits gezahlte Gelder innerhalb von 14 Tagen an ihre Kunden zurück überweisen müssen, wenn Reisen oder Veranstaltungen abgesagt werden. Dieses Recht will die Regierung nun im Zuge der Coronakrise einschränken. Verbraucher wären gezwungen, Gutscheine zu akzeptieren. „Viele Menschen werden von dieser Krise hart getroffen und sind auf ihr Geld dringend angewiesen. Sie sind mit der Zahlung in Vorleistung gegangen. Während sie selbst jetzt vielleicht nur über die Runden kommen, indem sie Kredite aufnehmen und Zinsen zahlen, sollen sie nun auch noch zu zinslosen Zwangskrediten an Unternehmen gezwungen werden. Das lehnen wir als Verbraucherschützer ab“, sagt Stefan Bock, Vorstand der VZSH. Zudem kritisiert die VZSH, dass die Bundesregierung die Härtefallregelung nicht ausreichend bestimmt. „Es ist völlig unklar, was in diesem Zusammenhang ein Härtefall ist“, so Stefan Bock. „Nur Menschen in krisenbedingter Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit? Oder auch Menschen, die in zwei Jahren den Gutschein nie einlösen würden, weil sie nicht mehr reisen wollen oder der Anlass sich erübrigt hat?“

Hilfe für Unternehmen muss fair und sozialverträglich bleiben
Bereits in den vergangenen Wochen haben immer mehr Reiseanbieter ohne gesetzliche Grundlage Rückzahlungen verweigert und nur sogenannte Gutscheine ausgegeben, so die Erfahrungen aus der Beratung der Verbraucherzentrale. Gerade bei Pauschalreisen und Einzelreiseleistungen (z.B. Flugreisen, Hotelbuchungen, Mietwagen, Reisemobil- und Ferienhausvermietungen) geht es oft um sehr hohe Beträge, für die Menschen lange gespart oder sogar einen Verbraucherkredit aufgenommen haben. Wer dann noch um den eigenen Arbeitsplatz fürchten und das eigene Geld zusammenhalten muss, wird durch die neue Regelung in eine unmögliche Lage gebracht. Hilfen für Unternehmen in der Krise sind aus Sicht der Verbraucherschützer sinnvoll und notwendig. Dabei kommt es aber darauf an, Fairness und Sozialverträglichkeit zu wahren. „Besonders in Krisenzeiten sind Vertrauen und Zuverlässigkeit sehr wichtige Werte, damit die Bürger nicht weiter verunsichert werden. Rückwirkend eingeführte Gesetzesänderungen sind dem mehr als abträglich“, so Stefan Bock.

Grundlagen der Rechtsberatung auf den Kopf gestellt
Verunsicherung schafft die neue Regelung auch bei den Rechtsberatern der Verbraucherzentrale. In den vergangenen drei Wochen haben sich mehr als 1.000 Menschen mit Fragen und Problemen wegen Reisestornierungen und abgesagter Veranstaltungen an die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein gewandt. Weitere 20.000 Verbraucher*innen haben sich auf der Internetseite der VZSH zu diesen Themen informiert. „Jeden Tag beraten, informieren und unterstützen unsere Fachleute die Betroffenen auf der Basis des geltenden Rechts. Die neue Regelung der Bundesregierung stellt die Grundlagen unserer Arbeit in diesen Fragen auf den Kopf und macht es fast unmöglich, verlässliche Antworten und Hilfestellung bei diesen Fragen zu geben“, so der Vorstand der VZSH.

Verbraucherzentrale Bundesverband schlägt Lösungen vor
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat sich bereits mit konstruktiven Lösungsvorschlägen an die Bundesregierung gewandt. Statt Gutscheine verpflichtend zu machen, könnte der Rückzahlungszeitpunkt für fällige Beträge bis maximal Ende April ausgedehnt werden. Zudem sollte die Bundesregierung bis Ende April einen Reise-Sicherungsfonds einrichten, der zukünftige Insolvenzen absichert, kurzfristig Liquidität zur Erstattung der Kundengelder ermöglicht und von den Reiseunternehmen in den kommenden Jahren refinanziert wird. Zusätzlich darf das Modell nicht auf die Anbieter von Pauschalreisen beschränkt sein, sondern muss auch für Anbieter von Einzelreiseleistungen wie Fluggesellschaften oder Ferienhaus-/Reisemobilvermieter gelten.

Unter der Servicenummer 0431 / 590 99 40, per Kontaktformular oder Email an info@vzsh.de bietet die Verbraucherzentrale Betroffenen Rat und Unterstützung. Unter www.verbraucherzentrale.de stehen täglich aktualisierte Informationen zu den Folgen der Corona-Pandemie für Verbraucher*innen.

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